Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Eigentlich müsste man das Rechtsgebiet Lauterkeitsrecht nennen, dieser Begriff mutet jedoch etwas veraltet an. Wie bereits § 1 UWG darlegt, ist der Zweck des UWG der Schutz der Mitbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und zugleich auch der Schutz des Interesses der Allgemeinheit an einem unverfälschen Wettbewerb.

Die wesentlichen Regelungen des UWG stelle ich Ihnen auf dieser Website zur Verfügung. Da im Dezember 2015 die Paragrafen des UWG umgestellt und auch einige inhaltliche Änderungen am UWG vorgenommen wurde, bin ich aktuell dabei die Informationen zu aktualisieren. Bitte beachten Sie, dass bei Urteilen und Kommentaren aus der Zeit vor Dezember 2015 die Nummerierung der Paragrafen eine andere sein kann.

Die Erläuterungen richten sich bewußt nicht an juristische Spezialisten, sondern sollen Unternehmern helfen das eigene Handeln im Wettbewerb richtig einzusortieren und grobe Wettbewerbsverstöße zu vermeiden. Jedem Unternehmer sei daher drigend geraten vor dem Start einer ersten Werbeaktion zunächst die sog. „Schwarze Liste“ der auf jeden Fall und ohne wenn und aber verbotenen geschäftlichen Handlungen zu lesen.

Hilfe im Wettbewerbrecht

Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen für alle Probleme rund um das Wettbewerbsrecht (Schwerpunkt UWG) zur Verfügung. Von der Prüfung Ihrer Werbekampagne bis hin zur Abmahnung von Konkurrenten, wenn diese gegen wettbewerbsrechtliche Reglungen verstoßen. Von der Beantragung von einstweiligen Verfügungen und der Erstellung von Schutzschriften bis hin zu Hauptsache- und Vertragsstrafenverfahren.

Auf Grund der grundsätzlichen Eilbedürftigkeit von wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten (schon wegen der widerleglichen Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG) ist es immer ratsam bei einem Konflikt im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht schnell von Anfang an professionell zu handeln.

Deswegen rate ich dazu keine Experimente zu unternehmen, sondern lieber gleich zum Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz zu gehen, wenn Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne bzw. dem UWG im engeren Sinne auftauchen. Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit.

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